Lizenzvereinbarung

Bedingungen und Konditionen

Diese Lizenzvereinbarung("Vereinbarung") erfolgt durch und zwischen Iron Software LLC("Iron") und die Person oder Einrichtung, die die Iron Software lizenziert("Unternehmen"). Diese Vereinbarung besteht aus jeder Bestellung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen("Bedingungen").

1. Übersicht

  1. Iron ist Eigentümer und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und -pakete, die auf der Iron-Website und in den Marketingunterlagen von Iron beschrieben werden(die "Iron Software"). Die Iron Software besteht aus mehreren Produkten(jeweils ein "Produkt")die einzeln oder als eine Reihe von Produkten lizenziert werden können(die "Iron Suite")die in einer Verfügung näher beschrieben werden. Die Produkte und die Iron Suite werden hier als Iron Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Optionen zur Nutzung der Iron Software, wie von Iron dokumentiert, vorbehaltlich der in diesem Vertrag genannten Einschränkungen. Iron kann auch Unterstützungsdienste anbieten("Unterstützung und Updates") und andere Dienstleistungen, einschließlich Beratungsleistungen in Bezug auf die Nutzung der Iron Software durch das Unternehmen(zusammen mit Support und Updates, die "Dienste").
  2. Iron stellt dem Unternehmen die Iron Software und Dienstleistungen direkt oder über einen Dritten zur Verfügung(wie zum Beispiel ein autorisierter Wiederverkäufer) über einen schriftlichen Online- oder Offline-Bestellprozess(jeweils ein "Auftrag").
  3. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags stellt Iron dem Unternehmen die Iron Software oder die in jedem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung.

2. Iron Software und Dienstleistungen

  1. Während der Laufzeit dieses Vertrags gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und begrenzte Lizenz zur Nutzung jedes Elements der Iron Software, das auf einer Bestellung des Unternehmens aufgeführt ist, für den eigenen internen Gebrauch des Unternehmens, und das Unternehmen akzeptiert diese Lizenz(und nicht zum Wiederverkauf in materiell unveränderter Form)vorbehaltlich der Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen, die in der Bestellung und in dieser Vereinbarung festgelegt sind("Iron Software Lizenz").
  2. Jede Iron Software-Lizenz und jeder Dienst unterliegt den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Berechtigungen, Einschränkungen und Verantwortlichkeiten("Metriken")in der festgelegt werden kann, ob das Unternehmen dazu berechtigt ist:
    1. die Iron Software nur für eine begrenzte Testphase, für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer zu nutzen;
    2. die Iron Software zu testen oder sie in einer Produktionsumgebung zu verwenden;
    3. die Iron Software kostenlos oder gegen eine bestimmte Gebühr nutzen;
    4. einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Iron Software gestatten;
    5. die Iron Software auf einem Computer zu installieren und zu nutzen("Maschine") oder mehrere Maschinen;
    6. eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software zu verwenden("Kopien");
    7. die Iron Software ausschließlich für interne Entwicklungszwecke zu verwenden("Interner Gebrauch");
    8. die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens zu kombinieren("Unternehmenssoftware");
    9. an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens zu verteilen(jeweils ein "Kunde");
    10. die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden zu installieren("Installiert") oder vom Unternehmen auf einer Website, die dem Unternehmen gehört oder von ihm kontrolliert wird, als Software-as-a-Service zur Verfügung gestellt werden("SaaS");
    11. die Iron Software in einer oder mehreren Städten nutzen(jeweils ein "Standort");
    12. support und Updates nur für einen begrenzten Zeitraum oder gar nicht erhalten; oder
    13. neue Versionen der Iron Software zu erhalten, die das Unternehmen der Allgemeinheit zur Verfügung stellt("Neue Fassungen") solange der Support und die Updates aktuell und aktiv sind, oder neue Versionen nur erhalten, wenn das Unternehmen zusätzliche Gebühren bezahlt.
  3. Iron bietet derzeit Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an(jede Lizenzart schließt ausdrücklich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte aus):
    1. Kostenlose Testlizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Software ausschließlich für private, nicht produktive Evaluierungszwecke("Probelizenz"). Die Iron Software darf nicht in einem Produktions-, Installations-, SaaS- oder Intranet-Projekt verwendet werden.
    2. Lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung. Dieses Add-on, das im Rahmen einer Bestellung erworben werden kann, gewährt dem Unternehmen das Recht, die Iron Software zu vertreiben(ohne Verpflichtung zur Entrichtung von Lizenzgebühren) als Teil einer Reihe verschiedener kommerzieller Produktpakete an Dritte, entsprechend der Anzahl der Projekte, die von der Basislizenz abgedeckt werden("Gebührenfreie Weiterverbreitung"). Gewährt die Nutzung der Iron Software zur Bereitstellung im Rahmen von SaaS-Softwarediensten, entsprechend der Anzahl der in der Basislizenz abgedeckten Projekte. Der lizenzfreie Weitervertrieb gilt nur für die folgenden Iron Software-Lizenzen: Plus- und Professional-Team-Lizenzen; sowie Unbegrenzte Unternehmens- und Unbegrenzte Monatslizenzen.
    3. Team-Lizenzen. Die folgenden Lizenzen(jeweils eine "Team-Lizenz") können pro Produkt oder für die gesamte Iron Suite lizenziert werden. Teamlizenzen sind zeitlich unbegrenzt gültig, sofern der Kunde den Vertrag einhält. Das Unternehmen kann Support und Updates, die Iron nach eigenem Ermessen ändern kann, entweder auf einer 1- oder 5-Jahres-Basis für Teamlizenzen abonnieren. Die jeweils aktuellen Preise für Support und Updates werden in einer Bestellung festgelegt.
      1. Lite-Lizenz. Erlaubt die Verwendung von entweder(i) ein bestimmtes Iron Software Produkt oder(ii) der Iron Suite durch einen einzelnen Software-Entwickler in einer Organisation an einem einzigen Standort. Die Iron Software kann innerhalb einer Webanwendung, einer Intranetanwendung oder einer Desktop-Softwareanwendung eingesetzt werden. Dieser Lizenztyp erlaubt nicht die Weitergabe der Iron Software an Dritte oder die Nutzung in SaaS-Projekten.
      2. Plus-Lizenz. Erlaubt die Verwendung von entweder(i) ein bestimmtes Iron Software Produkt oder(ii) die Iron Suite durch eine bestimmte Anzahl von Software-Entwicklern in einem einzigen Unternehmen an bis zu 3 Standorten. Die Iron Software kann in bis zu 3 Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen eingesetzt werden.
    4. Berufszulassung. Erlaubt die Verwendung von entweder(i) ein bestimmtes Iron Software Produkt oder(ii) die Iron Suite durch eine bestimmte Anzahl von Softwareentwicklern, Standorten und Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen, die das Unternehmen in einem Auftrag auswählen kann.
    5. Alle Teamlizenzen sind nicht übertragbar, und die gemeinsame Nutzung von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur/Kundenbeziehung ist untersagt. Team-Lizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährt werden, ebenso wie alle anderen Lizenztypen, und schließen ausdrücklich und ohne Einschränkung den OEM-Weitervertrieb und die Verwendung der Iron Software als SaaS aus, ohne dass ein zusätzlicher Erwerb der lizenzfreien Vertriebsdeckung erfolgt, die nur für Plus- und Professional-Team-Lizenzen gilt.
    6. Iron Suite Unlimited Lizenz für Unternehmen. Diese Lizenz umfasst die lizenzfreie Weiterverbreitung. Die Iron Suite Unlimited Lizenz für Unternehmen ist unbefristet und unterliegt der Einhaltung des Lizenzvertrags durch das Unternehmen("Iron Suite Unlimited Lizenz für Unternehmen"). Die Iron Suite Unlimited Lizenz für Unternehmen erlaubt es einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, die Iron Suite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen.
    7. Iron Suite Unlimited Monthly Lizenz. Diese Lizenz umfasst die lizenzfreie Weiterverbreitung. Die Iron Suite Unlimited Monthly Lizenz erlaubt die Nutzung der Iron Suite auf Abonnementbasis durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, um die Iron Suite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen("Iron Suite Unlimited Monthly Lizenz"). Die Iron Suite Unlimited Monthly Lizenz für einen Monat umfasst eine bestimmte Anzahl von API-Anfragen(ruft auf) pro Monat, wie in einem Beschluss festgelegt. Für alle API-Aufrufe, die den angegebenen Betrag überschreiten, wird eine zusätzliche Gebühr pro API-Aufruf fällig, die in der Bestellung angegeben ist und im folgenden Monat zu zahlen ist. Iron Suite Unlimited Monthly sind nicht übertragbar und die gemeinsame Nutzung von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur/Kundenbeziehung ist untersagt. Support und Updates sind in der monatlichen Iron Suite Unlimited-Lizenz enthalten.
    8. Unabhängig von der Art der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität der aktuellen Iron Software oder des Dienstes konkurrieren wird.
    9. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder diesem Vertrag angegeben, weiterzugeben, neu zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
    10. Das Unternehmen überwacht seine eigene Nutzung der Iron Software und meldet jede Nutzung, die über die Metriken und das Volumen hinausgeht. Iron Software kann die Nutzung überwachen, um die Einhaltung der Metriken, des Volumens und des Vertrags durch die Iron Server zu überprüfen. Ungeachtet des Vorstehenden werden keine Unternehmens- oder Endbenutzerdaten an Iron-Server übertragen.

3. Daten und Inhalt

  1. Das Unternehmen behält sich alle Rechte an den vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält sich alle Rechte an den von Iron bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron.
  2. Iron kann Informationen über das Unternehmen und seine Kunden sammeln, speichern, verwenden, zusammenfassen und weitergeben, einschließlich Informationen darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron Software und jegliche Dienste nutzen. Einzelheiten darüber, wie Iron gegenwärtig Daten des Unternehmens verarbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von Iron aufgeführt, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um die aktuellen Praktiken von Iron widerzuspiegeln und um auf die sich entwickelnden Gesetze und Vorschriften in der ganzen Welt zu reagieren.

4. Finanzen

  1. Die Bezahlung durch das Unternehmen erfolgt wie in jeder Bestellung angegeben. Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, muss die vollständige Zahlung bei oder vor der Lieferung der Iron Software oder Dienstleistungen bei Iron eingehen. Alle Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für Iron Suite Unlimited Monatslizenzen sowie für Support und Updates zu erhöhen, und wird das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten einer solchen Erhöhung davon in Kenntnis setzen.
  2. Alle hier genannten Preise verstehen sich zuzüglich Steuern. Das Unternehmen ist für alle bundes-, landes- oder ortsüblichen Verkaufs-, Nutzungs-, kanadischen Waren- und Dienstleistungs-, Vermögens-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Steuern verantwortlich, die auf Transaktionen erhoben werden oder erhoben werden könnten. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Iron, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, die Erbringung einzelner oder aller Dienstleistungen aussetzen oder beenden und die Iron Software-Lizenz für die gesamte Iron Software aussetzen oder beenden.
  3. Für Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt werden, fallen Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent an(1.0%) pro Monat des überfälligen Betrags. Darüber hinaus hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die Iron in einem gerichtlichen oder sonstigen Verfahren zur Eintreibung unbezahlter fälliger Beträge entstanden sind, einzufordern. Nichtbezahlung von wiederkehrenden monatlichen Abonnementgebühren für mehr als dreißig(30) tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron Software und Dienste.

5. Geistiges Eigentum

  1. Die Iron Software und die Ergebnisse jeglicher Dienste sind alleiniges Eigentum von Iron und sind unter anderem durch das Urheberrecht, das Markenrecht und das Gesetz über Geschäftsgeheimnisse geschützt. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Iron Software und den Dienstleistungen liegen bei Iron und verbleiben bei diesem. Das Unternehmen erhält nur die eingeschränkten und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte, die ausdrücklich in der Bestellung und in dieser Vereinbarung angegeben sind. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Iron Services oder Kopien davon an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen oder Dritten die Nutzung der Iron Software oder der Iron Services zu gestatten, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet. Jeder nicht genehmigte Verkauf, jede Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, sonstige Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron Software oder der Dienstleistungen ist nichtig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron Software und den Dienstleistungen dar.
  2. Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Genehmigung von Iron in einem Auftrag:(i) Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienste zum Zwecke des Weiterverkaufs, der Veröffentlichung, der Übertragung, der Weitergabe, der Lizenzierung oder Unterlizenzierung oder der Weiterverteilung an Dritte zu vervielfältigen; (ii) Das Unternehmen wird weder die Iron Software noch die Dienstleistungen für den Weitervertrieb an Dritte vervielfältigen; (iii) Das Unternehmen wird die Iron Software oder die Dienste nicht vervielfältigen oder anderweitig in einer Weise veräußern, die gegen das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten verstößt(Titel 17, U.S. Code); (iv) die Iron Software und die Dienste dürfen nur von der Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisierten Benutzer verwendet werden;(v) die Iron Software und die Dienste dürfen nur auf so vielen Prozessoren installiert, aufgerufen und genutzt werden, wie es autorisierte Benutzer gibt; (vi) wenn das Unternehmen vernetzte Geräte verwendet, wird das Unternehmen niemals mehr als die maximale Anzahl von autorisierten Benutzern erlauben, die Iron Software oder Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nutzen; und(vii) Das Unternehmen darf die Iron Software oder die Dienste weder ganz noch teilweise modifizieren, disassemblieren, dekodieren oder dekompilieren.
  3. Unabhängig von der Anzahl der berechtigten Nutzer oder Nutzungen kann das Unternehmen eine(1) eine Kopie der Iron Software als Archivierungs- oder Sicherungskopie, die den Urheberrechtsvermerk von Iron und andere Eigentumskennzeichnungen tragen muss. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron Software für irgendwelche Zwecke anfertigen.
  4. Das Unternehmen muss Iron vor der Verwendung, Verteilung oder Offenlegung jegliche Werbung, Verkaufsförderung oder Bekanntmachung, die sich auf Iron bezieht oder die Handelsnamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Iron verwendet, zur Genehmigung vorlegen("Iron Marks"). Iron hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Korrektur oder Löschung von unrichtigem oder irreführendem Material in Bezug auf Iron oder die Iron-Marken in jeglicher Werbung, Verkaufsförderung oder Bekanntmachung zu verlangen. Iron darf den Namen und die Marke des Unternehmens verwenden("Firmenzeichen") das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzuführen oder hervorzuheben. Die Verwendung jedes Zeichens und der dadurch entstandene Goodwill kommen dem Inhaber des Zeichens zugute.

6. Vertraulichkeit

  1. Für die Zwecke dieses Abkommens bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" nichtöffentliche Informationen und Daten, die eine der Parteien erhalten hat("empfangende Partei") von der anderen Partei("offenlegende Partei").
  2. Ungeachtet des Vorstehenden gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen oder Daten:(i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt war; (ii) der breiten Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt war oder der breiten Öffentlichkeit bekannt wird(anders als durch eine Handlung der empfangenden Partei) nach einer solchen Offenlegung; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung rechtmäßig offengelegt wird; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wird; oder(v) von der offenlegenden Partei schriftlich für die Offenlegung durch die empfangende Partei genehmigt wird.
  3. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist(z.B. durch Vorladung)unter der Voraussetzung, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei vorher schriftlich über die erforderliche Offenlegung informiert(es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten)und wird mit der offenlegenden Partei zusammenarbeiten, um die geforderte Offenlegung einzuschränken oder die Anforderung zu widerrufen(z.B. ein Gericht widerruft eine Vorladung für die vertraulichen Informationen).
  4. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhält, nicht an dritte Firmen, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere Einrichtungen weitergeben. Zur Klarstellung: Iron kann die vertraulichen Informationen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern und unabhängigen Auftragnehmern von Iron in Verbindung mit der Bereitstellung der Iron Software und der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags offen legen. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie für ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen anwendet, jedoch keinesfalls mit weniger als dem Standard einer angemessenen Sorgfalt.

7. Laufzeit und Beendigung

  1. Für jedes Element der Iron Software und jeden Dienst wird die anfängliche Laufzeit in der Bestellung angegeben und kann sich um weitere Zeiträume verlängern, die als Verlängerungsbedingungen in der Bestellung angegeben sind. Wenn in der Bestellung keine Anfangslaufzeit angegeben ist, beträgt die Anfangslaufzeit ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Wenn auf dem Auftrag keine Verlängerungsfrist angegeben ist, beträgt jede Verlängerungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Ablauf der vorangegangenen Frist, jedoch nur, wenn Iron jede Verlängerungszahlung mindestens dreißig Tage vor Ablauf der Frist erhält(30) tage vor dem ersten Tag der jeweiligen Verlängerungsfrist.
  2. Diese Vereinbarung kann von jeder der beiden Parteien wegen erheblicher Verletzung durch die andere Partei gekündigt werden, sofern die kündigende Partei dreißig Tage vor Ablauf dieser Frist eine Erklärung abgibt(30) tage vorher schriftlich unter Angabe des Verstoßes benachrichtigt wird und die verletzende Partei den Verstoß nicht innerhalb der dreißigtägigen Kündigungsfrist behebt oder korrigiert. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt das Unternehmen Iron für die gesamte bereitgestellte Iron Software und für alle von Iron erbrachten Dienstleistungen sowie für alle laufenden Arbeiten bis zum Datum der Kündigung.
  3. Das Unternehmen kann eine monatliche Iron Suite Unlimited Lizenz mit einer Frist von dreißig Monaten kündigen(30) tage vor Beginn des nächsten Monats der Laufzeit des Abonnements schriftlich kündigen. Nach Eingang einer Kündigungsmitteilung des Unternehmens bei Iron endet das Abonnement der Iron Suite Unlimited Lizenz entweder, wenn die gemäß der Bestellung maximal zulässigen API-Aufrufe getätigt wurden, oder zum Ende des Monats, in dem die Kündigung wirksam wurde.
  4. Diese Vereinbarung gilt als automatisch gekündigt, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aus Abschnitt 3 wesentlich verletzt(Iron Software und Dienstleistungen), 4(Finanzen), 5(Geistiges Eigentum)oder 6(Vertraulichkeit).
  5. Bei Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat das Unternehmen Iron die Iron Software, die zugehörigen Materialien und alle Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Iron alle diese Materialien zu vernichten und deren Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
  6. Abschnitte 4-7(Finanzen), (Geistiges Eigentum), (Vertraulichkeit)und(Laufzeit und Beendigung) und 8-11(Zusicherungen und Garantien), (Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen), (Entschädigung)und(Allgemeine Bestimmungen) dieses Abkommens überdauern den Ablauf oder die Beendigung des Abkommens.
  7. Das Unternehmen erkennt an, dass Iron beträchtliche Mengen an Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung der Iron Software und der Dienstleistungen investiert hat und dass das unbefugte Kopieren, die Verwendung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron Software oder der Dienstleistungen oder ihrer Inhalte durch das Unternehmen Iron einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann. Ebenso hat jede Partei viel Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung und den Schutz ihrer jeweiligen vertraulichen Informationen investiert. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei von einem Schiedsrichter Folgendes verlangen(gemäß den Schiedsgerichtsbestimmungen dieses Abkommens) einstweilige und dauerhafte Unterlassungsansprüche, um eine Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei gemäß Abschnitt 5(Geistiges Eigentum)oder 6(Vertraulichkeit) dieses Abkommens.

8. Zusicherungen und Garantien

Die Parteien sichern sich hiermit gegenseitig zu, dass sie ordnungsgemäß ermächtigt und befugt sind, diese Vereinbarung zu schließen, und dass diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche, durchsetzbare Vereinbarung darstellt. Das Unternehmen sichert ferner zu und gewährleistet, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen oder Verpflichtungen steht, die das Unternehmen oder sein Eigentum oder Vermögen binden.

9. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

  1. DIE IRON SOFTWARE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. IRON ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART ODER BESCHREIBUNG, DIE DEM UNTERNEHMEN ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON AUS IRGENDEINEM GRUND ENTSTEHEN ODER ENTSTEHEN.
  2. DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  3. WEDER IRON NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER ÜBERNEHMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER IRON SOFTWARE ODER DER DIENSTE ERZIELT WERDEN, ODER DAFÜR, DASS DIE IRON SOFTWARE ODER DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND.
  4. IN KEINEM FALL HAFTEN IRON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN HINGEWIESEN WURDE.
  5. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULIERTE HAFTUNG VON IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN DEN GRÖSSEREN BETRAG VON(I) DIE BETRÄGE, DIE IRON IM LAUFE DER ZWÖLF JAHRE VON DER GESELLSCHAFT ERHALTEN HAT(12) MONATE VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHS, UND(II) $100, DIE DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES UNTERNEHMENS GEGEN IRON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGE DRITTLIZENZGEBER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS IST.
  6. Alle hierin enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten nicht für Verbindlichkeiten, auf die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten nicht verzichtet werden kann(einschließlich der Gesetze der US-Bundesstaaten und des Bundes) oder einem anderen Land oder einer anderen Gerichtsbarkeit.

10. Entschädigung

  1. Sollte ein Teil der Iron Software Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung werden oder nach Ansicht von Iron wahrscheinlich werden, kann Iron als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Unternehmens beschließen(1) dem Unternehmen auf Kosten von Iron das Recht zu verschaffen, diesen Teil zu nutzen, oder(2) die Iron Software zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist, oder(3) den verletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der auf diesen Teil der Iron Software entfällt. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf die Behauptung oder den Anspruch der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten fest.
  2. Das Unternehmen verpflichtet sich, Iron auf eigene Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn behauptet wird, dass die Software des Unternehmens, die Daten des Unternehmens oder die Materialien des Unternehmens ein Urheberrecht, ein Patent oder ein anderes Recht verletzen, und das Unternehmen wird alle Schäden und Kosten tragen, die von einem Gericht im Zusammenhang mit einer solchen Klage zugesprochen werden. Für den Fall, dass das Unternehmen die Iron Software oder die von Iron bereitgestellten oder vom Unternehmen geänderten Dienste unter Verstoß gegen diesen Vertrag weiterverteilt, neu veröffentlicht oder anderweitig deren Nutzung gestattet, muss das Unternehmen Iron für alle daraus resultierenden Verluste, Schäden oder Ansprüche entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Jede Entschädigungsforderung erfordert, dass Iron:(i) den Anspruch unverzüglich schriftlich bei der Gesellschaft anmeldet; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs gibt; und(iii) dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verteidigung zur Verfügung stellt. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Anspruch unverzüglich auf eigene Kosten und mit dem Rechtsbeistand des Unternehmens zu verteidigen oder beizulegen, wobei das Unternehmen jedoch nicht berechtigt ist, die Haftung im Namen von Iron anzuerkennen oder Iron irgendeine Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren zuzuweisen.

11. Allgemeine Bestimmungen

  1. Gesamte Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und kommen überein, dass dieses Abkommen(einschließlich jeder Bestellung) verkörpert das vollständige und ausschließliche Verständnis und die Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Iron Software und die Dienstleistungen und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien.
  2. Änderungen an dieser Vereinbarung. Dieses Abkommen kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde geändert oder ergänzt werden. Die auf der Website von Iron veröffentlichte Version dieses Vertrags ist die aktuelle Fassung der Bedingungen, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann. Für jeden vom Unternehmen erteilten Auftrag gilt die aktuelle Version dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien haben eine gedruckte oder digitale Version dieser Bedingungen unabhängig von den webbasierten Bedingungen unterzeichnet; in diesem Fall gilt die unterzeichnete Version der Bedingungen.
  3. Exportkontrolle. Das Unternehmen wird alle Exportkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Gerichtsbarkeiten einhalten. Das Unternehmen wird keinen Teil der Iron Software oder ein direktes Produkt davon aus den Vereinigten Staaten entfernen oder exportieren oder den Export oder Reexport erlauben:(a) in(oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner von) jedes Land, gegen das ein Embargo verhängt wurde oder das den Terrorismus unterstützt; (b) für jeden in den U.S.A. Tabelle der Verweigerungsanordnungen des Handelsministeriums oder U.S. Liste des Finanzministeriums mit den "Specially Designated Nationals(oder jede Liste, die eine solche Liste ersetzt); (c) in ein Land, in das eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr beschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass eine solche Lizenz oder Genehmigung zuvor eingeholt wurde; oder(d) anderweitig gegen Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Gesetze oder Vorschriften einer zuständigen amerikanischen oder ausländischen Behörde verstoßen. Das Unternehmen erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass es nicht in einem solchen verbotenen Land ansässig ist, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist bzw. auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Iron Software darf ohne vorherige Genehmigung der USA nicht für terroristische Aktivitäten oder für den Entwurf oder die Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie verwendet werden. regierung.
  4. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Wyoming und den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Bestimmungen und Richtlinien. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von einem Schiedsrichter in einem verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association verwaltet wird(adr.org) wenn alle Beteiligten in den Vereinigten Staaten ansässig sind; andernfalls wird das Schiedsverfahren vom Internationalen Zentrum für Streitbeilegung verwaltet(icdr.org). Das Schiedsgericht entscheidet alle Fragen nach freiem Ermessen und ist befugt, in einem ersten Schiedsspruch vorläufigen und einstweiligen Rechtsschutz sowie Unterlassungsklagen zu erlassen. Alle Anhörungen werden per Audio- oder Videokonferenz durchgeführt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Schiedssprüche des Schiedsrichters sind für die Parteien verbindlich und können bei allen zuständigen Gerichten eingetragen und vollstreckt werden.
  5. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  6. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Verletzung oder auf die Erfüllung einer Bedingung dieses Abkommens bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein. Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Einhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ihr Recht, später auf dieser Einhaltung zu bestehen.
  7. Rubriken. Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, die Bestimmungen der durch sie eingeführten Abschnitte zu ändern oder auszulegen.
  8. Benachrichtigung. Alle Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung zu machen sind, werden per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse, für die eine Mitteilung gemacht wurde, geschickt. Alle Bekanntmachungen im Rahmen dieses Abkommens werden zwanzig Kalendertage nach ihrer Absendung wirksam.
  9. Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte. Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden und ist für die zulässigen Rechtsnachfolger jeder Vertragspartei bindend. Jede Partei kann jedoch nicht weniger als alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger infolge einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung abtreten, und die Abtretung wird nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die nicht abtretende Partei wirksam.
  10. Unabhängiger Auftragnehmer. Das Verhältnis der Parteien ist das von unabhängigen Vertragspartnern. Diese Vereinbarung begründet weder eine tatsächliche noch eine scheinbare Vertretung, Partnerschaft oder ein Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Vertragsparteien.
  11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine der Parteien für Versäumnisse oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
  12. Dokumente des Unternehmens. Die Bestimmungen und Bedingungen eines vom Unternehmen in Verbindung mit dieser Vereinbarung ausgestellten Dokuments haben keine Wirkung und können die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Konditionen in keiner Weise erweitern, beeinflussen oder ändern(einschließlich jeder Bestellung) es sei denn, sie werden von Iron ausdrücklich schriftlich akzeptiert.